SV Hellmich - Sachverständigenbüro KFZ

PKW Gutachten

Wir erstellen für Sie als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro alle notwendigen Gutachten, Kostenvoranschläge und Fahrzeugbewertungen.

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Ihr Auto bei einem Unfall beschädigt wurde und Sie selbst am Unfallhergang keine Mitschuld tragen. Alle Kosten für den Schaden – von der Arbeit des Sachverständigen bis hin zur Reparatur Ihres Autos – sind in diesem Fall für Sie komplett kostenlos, da Ihnen die Versicherung des Gegners den Schaden ersetzen muss. Wir beraten Sie ausführlich und klären über mögliche Hindernisse auf.

Ablauf nach Schadenfalls

  1. Kontaktaufnahme zu uns:
    Melden Sie sich bei uns und wir beraten Sie kostenlos und absolut unabhängig. Wir helfen Ihnen bei der Klärung Ihres Schadenfalls und stehen mit unserer Kompetenz & Erfahrung an Ihrer Seite. Einen Termin für die Besichtigung des Unfallfahrzeuges erhalten Sie grundsätzlich so schnell wie möglich.
  2. Wir begutachten das Unfallfahrzeug:
    Wir begutachten Ihr Fahrzeug auf Wunsch entweder bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Die Begutachtung erfolgt absolut neutral und vor allem unabhängig. Wir dokumentieren den Schaden, der bei Ihrem Unfall entstanden ist. Außerdem beraten wir Sie ausführlich über alle Möglichkeiten der Schadenregulierung und stellen auf Wunsch auch einen Rechtsanwalt zur Verfügung.
  3. Die Gutachtenerstellung:
    Nach der Begutachtung erstellen wir Ihr Gutachten. Dabei kalkulieren wir die Schadensumme, die durch den Unfall resultiert. Das fertige Gutachten senden wir Ihnen per Post und/oder E-Mail.
  4. Wir begleiten Sie während der kompletten Schadenabwicklung:
    Wir stehen Ihnen bis zur abgeschlossenen Schadenabwicklung jederzeit zur Verfügung. Nimmt die gegnerische Versicherung Kürzungen vor, unterstützen wir Sie, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz dennoch geltend zu machen.

Schon gewusst?

Nachdem Sie das Geld für den Schaden von der gegnerischen Versicherung bekommen haben und Ihr Auto in der Werkstatt repariert wurde, dürfen wir Ihnen eine Reparaturbestätigung ausstellen. Nur unter Vorlage dieser Bescheinigung werden Sie die Nutzungsausfallentschädigung von der zum Schadensersatz verpflichteten Versicherung erstattet bekommen.

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