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Die zentrale Leistung nach dem Haftpflichtschaden
Unfallgutachten
Unabhängige Feststellung des Schadenumfangs mit Dokumentation von Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und möglichen Folgeschäden.
Unfallgutachten anfragenLeistungen
Unfall, Kauf, Wertermittlung oder eine technische Frage: Sieben Leistungen, klar abgegrenzt. Wir sagen, welcher Umfang sinnvoll ist.
Mo–So · 8–22 UhrVor-Ort-Service in Nordrhein-Westfalen, Büro in Recklinghausen
Unabhängig
Sie wählen Ihren Sachverständigen.
Schnell vor Ort
Wir kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug.
Fachlich qualifiziert
Geprüfter KFZ-Sachverständiger.
Auftrag
Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Eine Kostenzusage gibt es nicht pauschal.
Ausgezeichnet bei Google · Über 120 Bewertungen
Leistungen
Unfall, Kauf, Rückgabe oder eine technische Frage. Wählen Sie den Anlass oder blättern Sie durch die Reihe.
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Empfohlen bei Haftpflicht
Sie erteilen den Auftrag. Dokumentiert werden Reparaturweg und Reparaturkosten; mögliche Wertminderung, Ausfallzeit und weitere Schadenpositionen werden fachlich geprüft und nur angesetzt, wenn sie begründbar sind.
Eine kompakte Schätzung für überschaubare Schäden. Bei einem eindeutig kleinen Schaden oft ausreichend – Beweissicherung, Wertminderung und Ausfallzeit gehören in der Regel nicht zum Umfang.
Die gegnerische Versicherung erteilt den Auftrag zur Prüfung und Regulierung des Schadens. Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Sachverständigen wählen.
Nur beim Unfallgutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie das Sachverständigenhonorar in der Regel nicht vorschießen. Bei berechtigtem Haftpflichtschaden rechnen wir üblicherweise direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Das gilt für das Unfallgutachten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Freie Gutachterwahl
Den unabhängigen Sachverständigen wählen Sie. Den Gutachter der Gegenseite müssen Sie nicht übernehmen.
Direkte Abrechnung
Bei berechtigtem Haftpflichtschaden stellen wir das Honorar der gegnerischen Versicherung.
Bagatelle zuerst prüfen
Wir verdienen nicht daran, aus jedem Rempler ein Vollgutachten zu machen.
Kein Callcenter
Termin, Aufnahme und Rückfragen laufen über unser Team – persönlich, nicht über ein Callcenter.
Beispielrechnung
Ein Werkstatt-Kostenvoranschlag schätzt die Reparatur. Ein Unfallgutachten kann zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall und die Unkostenpauschale dokumentieren. Die Zahlen sind eine vereinfachte Orientierung – kein Angebot und keine Zusage im Einzelfall.
Persönlich begleitet
Vom ersten Gespräch bis zum fertigen Gutachten begleiten wir Sie persönlich und mit klaren Schritten. Auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Telefon oder WhatsApp
Sie sagen uns, was passiert ist, wo das Fahrzeug steht und ob es noch fährt. Ein Foto hilft bei der Einordnung.
Vollgutachten oder kürzerer Weg
Wir klären, ob ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag reicht. Das ist eine fachliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.
Oft noch am selben oder nächsten Werktag
Wir stimmen den Ort ab: bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Standort nach dem Unfall. Sie müssen das Auto nicht nach Recklinghausen bringen.
Vor Ort, wo der Wagen steht
Schadenbild, Zustand und relevante Details werden dokumentiert. Fotos und Messungen gehören dazu.
Nachvollziehbar, nicht pauschal
Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert und – soweit fachlich begründbar – Wertminderung und Nutzungsausfall werden sauber getrennt und begründet.
Meist innerhalb von 48 Stunden
Sie erhalten das fertige Gutachten. Auf Wunsch senden wir es an Anwalt oder Versicherung. Die Regulierung bleibt bei den Beteiligten – nicht bei uns.
Auch nach dem Gutachten
Rückfragen zum Gutachten klären wir mit Ihnen. Wir bleiben Ihr persönlicher Ansprechpartner – ohne Callcenter, ohne Regulierung.
FAQ
Bei klaren Bagatellen reicht oft ein Kostenvoranschlag. Sobald Wertminderung, Nutzungsausfall oder verdeckte Schäden im Raum stehen, dokumentiert ein Unfallgutachten mehr als eine reine Kostenschätzung. Ob die Grenze überschritten ist, klären wir vor der Beauftragung.
Sobald der Schaden über eine klare Bagatelle hinausgeht oder Wertminderung, Nutzungsausfall oder eine aufwändige Reparatur im Raum stehen. Im Zweifel klären wir das vor der Beauftragung.
Sie eignet sich etwa für Kauf, Verkauf, Vermögensübersicht oder die neutrale Dokumentation eines Fahrzeugwerts ohne aktuellen Unfallschaden.
Bei einem berechtigten Haftpflichtschaden trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Honorar. Für Sie ist das Gutachten dann in der Praxis kostenfrei. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Nein. Wir kommen zu Ihnen und begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht. Sie müssen mit dem beschädigten Fahrzeug nicht zu uns fahren.
In den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden nach der Schadenaufnahme. Den Termin vereinbaren wir oft noch am selben oder nächsten Werktag.
Diese Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall prüfen wir den Schaden vor Ort.
HELLMICH
Schildern Sie den Anlass. Wir ordnen ein, ob ein Unfallgutachten, ein Kurzgutachten oder eine andere Leistung der richtige Weg ist.
Mo–So · 8–22 Uhr · Nordrhein-Westfalen
HELLMICH bleibt ohne diese Leiste vollständig nutzbar.
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