Unabhängig · Persönlich · Vor Ort

Die zentrale Leistung nach dem Haftpflichtschaden

Unfallgutachten als nachvollziehbare Grundlage für die Regulierung

Unabhängige Feststellung des Schadenumfangs mit Dokumentation von Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und möglichen Folgeschäden.

  • Unabhängige Schadenaufnahme
  • Vor-Ort-Service in Nordrhein-Westfalen
  • Bei berechtigtem Haftpflichtschaden in der Regel 0 €
  • Persönlicher Ansprechpartner
Sachverständigenbüro Hellmich mit technischen Unterlagen und Fensterblick

Unabhängig

Sie wählen Ihren Sachverständigen.

Schnell vor Ort

Wir kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug.

Fachlich qualifiziert

Geprüfter KFZ-Sachverständiger.

Kosten

Gutachterkosten werden bei berechtigtem Anspruch in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.

Anlass

Wann Unfallgutachten passt

Nach einem unverschuldeten oder teilweise fremdverschuldeten Unfall, wenn der Schaden über eine klare Bagatelle hinausgeht oder seine Höhe noch nicht feststeht.

  • Reparaturkosten nachvollziehbar beziffert
  • Wertminderung und Nutzungsausfall berücksichtigt
  • Fotodokumentation und technische Begründung
  • Grundlage für Anwalt und Versicherung

Ablauf

So läuft Unfallgutachten

  1. 01

    Einordnung

    Wir klären, ob ein Vollgutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag reicht. Das ist eine fachliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.

  2. 02

    Aufnahme vor Ort

    Schadenbild, Vor- und Folgeschäden sowie das konkrete Fahrzeug werden am Standort dokumentiert – bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Unfallort.

  3. 03

    Bewertung

    Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls Restwert werden sauber getrennt und begründet.

  4. 04

    Übergabe

    Sie erhalten das Gutachten. Wenn Sie möchten, senden wir es an Anwalt oder Versicherung.

Prüfumfang

Was wir prüfen

  • Sichtbare Schäden und technisch plausible Folgeschäden
  • Reparaturweg, Arbeitsumfang und erforderliche Ersatzteile
  • Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer
  • Wertminderung und Nutzungsausfall, soweit fachlich begründbar

Ergebnis

Was Sie erhalten

  • Schriftliches Unfallgutachten mit Fotodokumentation und Kalkulation
  • Nachvollziehbare technische Grundlage für die weitere Schadenregulierung

Honorar

Honorar und Abrechnung

Bei einem berechtigten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel; verbindlich hängt dies vom Einzelfall ab.

Unterlagen

Das sollten Sie bereithalten

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Unfalldaten und vorhandene Fotos oder Unterlagen

FAQ

Fragen zu Unfallgutachten

Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?

Sobald der Schaden über eine klare Bagatelle hinausgeht oder Wertminderung, Nutzungsausfall oder eine aufwändige Reparatur im Raum stehen. Im Zweifel klären wir das vor der Beauftragung.

Unfallgutachten oder Kurzgutachten und Kostenvoranschlag?

Bei klaren Bagatellen reicht oft ein Kostenvoranschlag. Sobald Wertminderung, Nutzungsausfall oder verdeckte Schäden im Raum stehen, dokumentiert ein Unfallgutachten mehr als eine reine Kostenschätzung. Ob die Grenze überschritten ist, klären wir vor der Beauftragung.

Was steht im Unfallgutachten?

Schadenbild, Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert und – wenn sie tragen – Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert. Was nicht belegt ist, setzen wir nicht an.

Kommen Sie für das Unfallgutachten zum Fahrzeug?

Ja. Die Besichtigung kann bei Ihnen, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Fahrzeugstandort in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Welche Unterlagen werden für ein Unfallgutachten benötigt?

Hilfreich sind Fahrzeugschein, Unfalldaten, vorhandene Fotos und bisherige Schreiben. Fehlende Unterlagen klären wir vor oder während der Aufnahme.

Wie lange dauert ein Unfallgutachten?

Das hängt von Schadenumfang, Unterlagen und erforderlichen Ermittlungen ab. Nach der Besichtigung nennen wir einen realistischen Bearbeitungsrahmen.

Welche Werte werden im Unfallgutachten ermittelt?

Je nach Fall werden Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, Wertminderung und Nutzungsausfall fachlich geprüft und begründet.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem berechtigten Haftpflichtschaden trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Honorar. Für Sie ist das Gutachten dann in der Praxis kostenfrei. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie in der Regel selbst einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Die Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter aufzwingen. Verbindlich bleibt der Einzelfall.

Wie schnell liegt das Gutachten vor?

In den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden nach der Schadenaufnahme. Den Termin vereinbaren wir oft noch am selben oder nächsten Werktag.

Diese Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall prüfen wir den Schaden vor Ort.

HELLMICH

Unfallgutachten anfragen

Wir klären vorab, ob ein vollständiges Gutachten für Ihren Schaden sinnvoll ist.

Mo–So · 8–22 Uhr · Nordrhein-Westfalen

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