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Gutachter selbst wählen

Warum Sie nach einem Haftpflichtschaden in der Regel selbst einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen dürfen und was dabei praktisch zählt.

Unabhängiger Sachverständiger prüft einen Türschaden am Fahrzeug

Fachliche Orientierung aus Sachverständigensicht, keine anwaltliche Beratung. Bei Haftungs-, Frist- oder Durchsetzungsfragen ist ein Verkehrsrechtsanwalt die richtige Stelle.

Freie Gutachterwahl heißt: Nach einem Haftpflichtschaden müssen Sie nicht den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nehmen. Die Versicherung hat ihre Interessen. Sie brauchen eine unabhängige Dokumentation.

Kurzantwort

Sie wählen den Sachverständigen. Die Versicherung der Gegenseite reguliert den Anspruch – sie dokumentiert den Schaden nicht in Ihrem Auftrag.

Was unabhängig konkret bedeutet

HELLMICH wird von Ihnen beauftragt, nicht von der gegnerischen Versicherung. Wir nehmen den Schaden vor Ort auf, bewerten technisch und liefern ein Gutachten. Bezahlt wird das Gutachten im typischen Haftpflichtfall über die Regulierung – eine pauschale Kostenzusage können wir nicht geben.

Was Sie tun sollten

  1. Schaden am Ort dokumentieren (Fotos, Daten, Standort)
  2. Uns anrufen, bevor das Fahrzeug zerlegt wird
  3. Auftrag klar erteilen: Unfallgutachten, Schadengutachten oder Kostenvoranschlag
  4. Gutachten für die Regulierung nutzen – nicht blind unterschreiben, was die Gegenseite vorschlägt

Mehr zum Ablauf steht unter Unfallgutachten.

Typische Fehler

  • Den „Gutachter der Versicherung“ als eigenen Gutachter verstehen
  • Auf Honorarzahlung verzichten, weil die Gegenseite „alles übernimmt“ – ohne schriftliche Klarheit
  • Gutachterwahl aufschieben, bis die Werkstatt bereits Teile bestellt hat

Dieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Streit über die Haftung gehört ein Anwalt dazu.

Quellen & Einordnung

Quellen

FAQ

Kurz zum Artikel

Darf die Versicherung mir einen Gutachter schicken?

Sie darf einen vorschlagen. Verpflichtend ist das bei einem Haftpflichtschaden in der Regel nicht.

Zahle ich den selbst gewählten Gutachter selbst?

Bei berechtigtem Haftpflichtschaden trägt üblicherweise die gegnerische Versicherung das Honorar.

Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?

Möglichst bevor das Fahrzeug zerlegt oder vorschnell reguliert wird – je früher, desto belastbarer die Dokumentation.

Diese Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall prüfen wir den Schaden vor Ort.

HELLMICH

Schaden dokumentieren lassen?

Sie schildern den Vorgang – wir klären die passende Aufnahme und kommen zum Fahrzeug. Unabhängige Begutachtung, keine Regulierung.

Mo–So · 8–22 Uhr · Nordrhein-Westfalen

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