Fachliche Orientierung aus Sachverständigensicht, keine anwaltliche Beratung. Bei Haftungs-, Frist- oder Durchsetzungsfragen ist ein Verkehrsrechtsanwalt die richtige Stelle.
Freie Gutachterwahl heißt: Nach einem Haftpflichtschaden müssen Sie nicht den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nehmen. Die Versicherung hat ihre Interessen. Sie brauchen eine unabhängige Dokumentation.
Kurzantwort
Sie wählen den Sachverständigen. Die Versicherung der Gegenseite reguliert den Anspruch – sie dokumentiert den Schaden nicht in Ihrem Auftrag.
Was unabhängig konkret bedeutet
HELLMICH wird von Ihnen beauftragt, nicht von der gegnerischen Versicherung. Wir nehmen den Schaden vor Ort auf, bewerten technisch und liefern ein Gutachten. Bezahlt wird das Gutachten im typischen Haftpflichtfall über die Regulierung – eine pauschale Kostenzusage können wir nicht geben.
Was Sie tun sollten
- Schaden am Ort dokumentieren (Fotos, Daten, Standort)
- Uns anrufen, bevor das Fahrzeug zerlegt wird
- Auftrag klar erteilen: Unfallgutachten, Schadengutachten oder Kostenvoranschlag
- Gutachten für die Regulierung nutzen – nicht blind unterschreiben, was die Gegenseite vorschlägt
Mehr zum Ablauf steht unter Unfallgutachten.
Typische Fehler
- Den „Gutachter der Versicherung“ als eigenen Gutachter verstehen
- Auf Honorarzahlung verzichten, weil die Gegenseite „alles übernimmt“ – ohne schriftliche Klarheit
- Gutachterwahl aufschieben, bis die Werkstatt bereits Teile bestellt hat
Dieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Streit über die Haftung gehört ein Anwalt dazu.
