Fachliche Orientierung aus Sachverständigensicht, keine anwaltliche Beratung. Bei Haftungs-, Frist- oder Durchsetzungsfragen ist ein Verkehrsrechtsanwalt die richtige Stelle.
HELLMICH ist Sachverständigenbüro, keine Kanzlei. Trotzdem gehört die Frage „Anwalt ja oder nein?“ zur ehrlichen Orientierung.
Kurzantwort
Ein Anwalt ist nicht Pflicht – aber oft sinnvoll, wenn die Gegenseite die Haftung bestreitet, Positionen ablehnt oder die Regulierung stockt.
Wann ein Anwalt typischerweise ins Spiel kommt
- Die Haftung ist streitig oder wird von der Gegenseite bestritten
- Die Versicherung reguliert zu niedrig, lehnt Positionen ab oder zögert
- Totalschaden, Restwert oder Auszahlung werden unterschiedlich bewertet
- Personenschäden oder komplexe Vertragslagen (z. B. Leasing) sind betroffen
Was wir stattdessen leisten
Wir dokumentieren den Schaden unabhängig und liefern Zahlen, mit denen Sie oder Ihr Anwalt arbeiten können. Die Durchsetzung von Ansprüchen liegt außerhalb unseres Auftrags.
Rechtsschutzversicherung
Viele Halter haben eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehr. Ob und in welchem Umfang sie greift, prüft die Versicherung im Einzelfall.
Typische Fehler
- Anwalt sofort beauftragen, obwohl die Regulierung noch gar nicht begonnen hat
- Kein Gutachten erstellen lassen, weil „der Anwalt das schon regelt“
- Rechtsberatung vom Sachverständigen erwarten
Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche Beratung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Verkehrsrechtsanwalt.
