Fachliche Orientierung aus Sachverständigensicht, keine anwaltliche Beratung. Bei Haftungs-, Frist- oder Durchsetzungsfragen ist ein Verkehrsrechtsanwalt die richtige Stelle.
Nicht jeder Schaden braucht dasselbe Papier. Die Wahl hängt vom Anlass ab – nicht von dem, was die Versicherung zuerst vorschlägt.
Entscheidungshilfe
| Anlass | Typische Aufnahme |
|---|---|
| Haftpflichtschaden und Regulierung | Unfallgutachten |
| Klarer, überschaubarer Schaden | Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag |
| Markt- oder Zeitwert bestimmen | Fahrzeugbewertung |
| Vorbereitung auf die Leasingrückgabe | Leasingrückgabe-Check |
| Zustand vor dem Gebrauchtwagenkauf | Gebrauchtwagencheck |
| Klassisches Fahrzeug bewerten | Oldtimer-Gutachten |
| Mangel, Reparatur oder Befund dokumentieren | Technisches Gutachten |
Unfallgutachten
Für Geschädigte nach einem Haftpflichtschaden, wenn Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere Positionen belastbar dokumentiert werden sollen. Zur Leistung.
Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag
Bei überschaubaren Schäden, wenn eine kompakte Kostenschätzung und Dokumentation reicht. Zur Leistung.
Fahrzeugbewertung
Für einen nachvollziehbaren Markt- oder Zeitwert bei Kauf, Verkauf oder Dokumentation ohne aktuellen Unfall. Zur Leistung.
Leasingrückgabe-Check
Für die unabhängige Zustandsaufnahme mit genügend Abstand zur Fahrzeugrückgabe. Zur Leistung.
Gebrauchtwagencheck
Für die Prüfung zugänglicher Fahrzeugbereiche und Unterlagen vor der Kaufentscheidung. Zur Leistung.
Oldtimer-Gutachten
Für Zustands- und Wertermittlung klassischer Fahrzeuge, ohne HU oder Prüfung für ein H-Kennzeichen. Zur Leistung.
Technische Gutachten und Beweissicherung
Für klar abgegrenzte technische Fragestellungen und dokumentierte Befunde, ohne zugesicherte rechtliche oder gerichtliche Wirkung. Zur Leistung.
Kurz gesagt
Wir klären im Erstgespräch, welche Aufnahme sinnvoll ist. Lieber ehrlich einen Kostenvoranschlag empfehlen als ein Gutachten verkaufen, das der Fall nicht braucht.
