Fachliche Orientierung aus Sachverständigensicht, keine anwaltliche Beratung. Bei Haftungs-, Frist- oder Durchsetzungsfragen ist ein Verkehrsrechtsanwalt die richtige Stelle.
Sie beauftragen uns. Wir dokumentieren. So einfach ist der Kern – die Schritte dazwischen sollten transparent sein.
Ablauf in sieben Schritten
1. Kurz schildern
Sie sagen uns, was passiert ist, wo das Fahrzeug steht und ob es noch fährt. Ein Foto hilft bei der Einordnung.
2. Leistung einordnen
Wir klären, ob ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag reicht. Das ist eine fachliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.
3. Termin vereinbaren
Wir stimmen den Ort ab: bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Standort nach dem Unfall. Den Termin vereinbaren wir oft noch am selben oder nächsten Werktag.
4. Fahrzeug aufnehmen
Wir kommen zum Fahrzeug und nehmen Schadenbild, Zustand und relevante Details vor Ort auf. Fotos und Messungen gehören dazu.
5. Schaden bewerten
Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert, Restwert und weitere Positionen werden fachlich eingeordnet und nachvollziehbar dokumentiert.
6. Gutachten erhalten
Sie erhalten das fertige Gutachten, in den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden nach der Aufnahme. Auf Wunsch senden wir es an Ihren Anwalt oder die Versicherung – die Regulierung liegt bei den Beteiligten, nicht bei uns.
7. Persönlich erreichbar bleiben
Rückfragen zum Gutachten klären wir mit Ihnen. Wir bleiben Ihr persönlicher Ansprechpartner – ohne Callcenter, ohne Regulierung.
Was Sie vorbereiten können
- Unfallfotos und Schadenmeldung der Versicherung, falls vorhanden
- Zugang zum Fahrzeug (Schlüssel, Standort, Werkstatttermin)
- Klare Beauftragung: welche Aufnahme Sie wünschen
Typische Fehler
- Fahrzeug zerlegen lassen, bevor wir es gesehen haben
- Keinen festen Termin für die Besichtigung einplanen
- Gutachten und Regulierung verwechseln und Zahlungszusagen von uns erwarten
HELLMICH reguliert nicht und spricht keine Zahlungszusagen der Versicherung aus.
