Fachliche Orientierung aus Sachverständigensicht, keine anwaltliche Beratung. Bei Haftungs-, Frist- oder Durchsetzungsfragen ist ein Verkehrsrechtsanwalt die richtige Stelle.
Von Totalschaden ist schnell die Rede. Fachlich wird zuerst gerechnet: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert. Erst daraus ergibt sich, ob eine Instandsetzung wirtschaftlich noch tragfähig ist.
Drei Zahlen, eine Entscheidung
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, was ein vergleichbares Fahrzeug kostet. Der Restwert beschreibt, was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist. Die Differenz und die Reparaturkosten müssen sauber nebeneinanderstehen.
Rolle des Gutachtens
Ohne unabhängige Aufnahme bleiben diese Werte Verhandlungspositionen. Ein Unfallgutachten macht sie nachvollziehbar.
130-Prozent-Grenze
Die 130-Prozent-Grenze ist Rechtsprechung, keine Automatik. Sie kann eine Rolle spielen, wenn trotz wirtschaftlichem Totalschaden instand gesetzt werden soll. Wir erklären die Systematik und verweisen für die Durchsetzung im Streitfall an spezialisierte Anwälte.
Typische Fehler
- Totalschaden nur nach Gefühl feststellen, ohne Zahlen
- Restwert der Versicherung blind übernehmen
- Reparatur beauftragen, bevor Wiederbeschaffungswert und Restwert geklärt sind
