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Unabhängiger KFZ-Sachverständiger · Vor-Ort-Service in NRW

Unverschuldeter Unfall?
Ihr KFZ-Gutachten kostet Sie 0 €*.

Wir kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug – nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Unabhängige Beweissicherung, Reparaturkosten & Wertminderung, meist innerhalb von 48 Stunden.

  • 100 % Kostenübernahme durch gegnerische Versicherung*
  • Vor-Ort-Besichtigung in ganz NRW
  • Freie Gutachterwahl: Sie bestimmen den Experten
  • Über 200 echte 5-Sterne Google-Bewertungen

* Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist die Haftpflichtversicherung des Verursachers gesetzlich verpflichtet, die Kosten für das Gutachten zu tragen.

KFZ-Sachverständiger Siegfried Hellmich begutachtet kniend einen Unfallschaden am Fahrzeug mit Tablet
Siegfried Hellmich

Siegfried Hellmich

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Unabhängig

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Schnell vor Ort

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Fachlich qualifiziert

Geprüfter KFZ-Sachverständiger.

Kosten

Gutachterkosten werden bei berechtigtem Anspruch in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.

4.9 von 5.0
★★★★★

Ausgezeichnet bei Google · Über 120 Bewertungen

"Schnell vor Ort, sehr freundlich und absolut kompetent. Schadengutachten war am nächsten Werktag fertig und die Versicherung hat voll reguliert."— Marcel K. (vor 2 Wochen)

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Wichtige Information für Geschädigte

Warum Sie keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren sollten

Nach einem Unfall versucht die gegnerische Versicherung häufig, schnell einen eigenen Sachverständigen zu schicken. Doch wessen Interessen vertritt dieser wirklich?

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Gutachter der Versicherung

  • −Arbeitet im wirtschaftlichen Auftrag der Versicherung
  • −Kalkuliert häufig mit günstigeren Partnerwerkstatt-Preisen
  • −Kürzt oder übergeht nicht selten merkantile Wertminderung
  • −Drängt oft auf schnelle Bagatellabrechnung
✓

Unabhängiger Gutachter HELLMICH

  • ✓Ausschließlich Ihren Interessen als Geschädigter verpflichtet
  • ✓Vollständige Ermittlung: Reparaturweg, Wertminderung & Nutzungsausfall
  • ✓Rechtssichere Fotodokumentation für Anwalt und Versicherung
  • ✓Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung (keine Vorkasse)

Schnell & Unkompliziert

So einfach läuft die Begutachtung ab

01

Schaden kurz melden

Rufen Sie uns an (0163 6000814), schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Wir klären vorab kostenfrei, ob ein Vollgutachten sinnvoll ist.

02

Vor-Ort-Besichtigung

Wir kommen direkt zum Fahrzeug – egal ob zu Ihnen nach Hause, an die Arbeitsstelle oder in die Werkstatt. Gründliche Begutachtung und Beweissicherung.

03

Gutachten & Abrechnung

Das Gutachten liegt meist innerhalb von 48 Stunden vor. Wir leiten es auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt oder die Versicherung weiter. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem gegnerischen Versicherer.

Unfall melden

Jetzt Gutachten anfordern oder Fotos zur Vorprüfung senden

Füllen Sie kurz das Formular aus. Wenn Sie Fotos vom Schaden oder Fahrzeugschein zur Hand haben, können Sie diese direkt anhängen. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen.

Direkter Notfallkontakt:

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Unser Standort:

Hellmich GmbH · Blitzkuhlenstraße 89, 45659Recklinghausen

Mobiler Vor-Ort-Service in ganz Nordrhein-Westfalen.

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Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Details in unserer Datenschutzerklärung.

FAQ

Häufige Fragen nach einem Unfall

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen eigenen unabhängigen Sachverständigen wählen. Welche Kosten im konkreten Fall übernommen werden, hängt von Schaden und Haftung ab.

Unfallgutachten oder Kurzgutachten und Kostenvoranschlag?

Bei klaren Bagatellen reicht oft ein Kostenvoranschlag. Sobald Wertminderung, Nutzungsausfall oder verdeckte Schäden im Raum stehen, dokumentiert ein Unfallgutachten mehr als eine reine Kostenschätzung. Ob die Grenze überschritten ist, klären wir vor der Beauftragung.

Welche Werte werden im Unfallgutachten ermittelt?

Je nach Fall werden Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, Wertminderung und Nutzungsausfall fachlich geprüft und begründet.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem berechtigten Haftpflichtschaden trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Honorar. Für Sie ist das Gutachten dann in der Praxis kostenfrei. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie in der Regel selbst einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Die Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter aufzwingen. Verbindlich bleibt der Einzelfall.

Wie schnell liegt das Gutachten vor?

In den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden nach der Schadenaufnahme. Den Termin vereinbaren wir oft noch am selben oder nächsten Werktag.

Muss ich für die Aufnahme nach Recklinghausen kommen?

Nein. Wir kommen zu Ihnen und begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht. Sie müssen mit dem beschädigten Fahrzeug nicht zu uns fahren.

Diese Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall prüfen wir den Schaden vor Ort.

HELLMICH

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