Fachliche Orientierung aus Sachverständigensicht, keine anwaltliche Beratung. Bei Haftungs-, Frist- oder Durchsetzungsfragen ist ein Verkehrsrechtsanwalt die richtige Stelle.
Beim Firmenwagen ist der Schaden selten nur privat. Es gibt Meldewege, oft Leasing, manchmal Poolfahrzeuge und immer die Frage, wer den Sachverständigen beauftragt.
Kurzantwort
Technisch ist der Schaden wie bei jedem anderen Fahrzeug – organisatorisch braucht es klare Zuständigkeiten für Beauftragung und Gutachtenversand.
Fachlich ändert sich wenig, organisatorisch viel
Die Schadenaufnahme bleibt eine technische Arbeit am Fahrzeug. Neu ist die Abstimmung:
- Wer darf beauftragen?
- Braucht der Fuhrpark eine Kopie?
- Gibt es eine Vertragswerkstatt oder freie Wahl?
Checkliste für Unternehmen
- Schaden dokumentieren und intern melden
- Beauftragung klären (Fuhrpark, GF, fahrende Person)
- Termin für Vor-Ort-Aufnahme vereinbaren
- Gutachten an die richtigen Stellen weiterleiten
Vor Ort im Ruhrgebiet
Wir kommen zu Betriebsstätten in Recklinghausen, Dortmund, Bochum, Essen und den übrigen Einsatzgebieten. Das Unfallgutachten entsteht unabhängig vom Markenlabel auf dem Kennzeichenhalter.
Interne Haftungsfragen zwischen Arbeitgeber und Fahrer klären wir nicht. Dafür sind Betrieb und gegebenenfalls Anwalt zuständig.
